H-Kennzeichen
- Zuteilung eines H – Oldtimerkennzeichens -
Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet,
die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum
Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen
wurden und vornehmlich zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt
werden.
Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen
dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination
geprägt.
Erforderliche Unterlagen zum Antragstellen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des
Hauptwohnsitzes
bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
im Original od. beglaubigter Kopie
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (im Original oder
beglaubigter Kopie)
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht mit Einverständniserklärung über die ggf. Bekanntgabe
kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Personalausweis des
Vollmachtgebers und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
die schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider
Erziehungsberechtigter
Erforderliche Unterlagen zum Fahrzeug:
Zulassungsbescheinigung Teil II oder gültigen Fahrzeugbrief
- bei zugelassenen Fahrzeugen:
Zulassungsbescheinigung Teil I oder gültigen Fahrzeugschein
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder gültiger Fahrzeugbrief
mit Abmeldebestätigung bzw. entwertetem Fahrzeugschein
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
eine eVB ist eine durch den Versicherer in einer
Datenbank bereitgestellte Versicherungsbestätigungsnummer.
Diese eVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen
alphanumerischen Code z.B. „G2FF5A2“
Mit Hilfe der eVB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen,
ob für den Fahrzeughalter eine Versicherungsbestätigung
hinterlegt wurde, diese ggf. aus der Datenbank online abrufen
und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen.
- bei zugelassenen Fahrzeugen:
Kennzeichenschild/er
amtlicher Nachweis über Hauptuntersuchung
Abgasuntersuchungsnachweis nur für folgende Fahrzeuge:
- mit Fremdzündungsmotor ab Erstzulassung 01.07.1969
- mit Kompressionszündungsmotor ab Erstzulassung 01.01.1977
- Gutachten nach § 23 StVZO
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren der Kfz-Steuer
Hinweis: Die Kombination "Historisches Fahrzeug" und "saisonale Zulassung" oder umgekehrt ist nicht möglich.
Gebührenübersicht
(Angabe ohne Vorlage des Zulassungsantrages)
Geschäftsmerkmale | Gebühren € | Tarifstelle GebOst |
---|---|---|
Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens | 26,30 | 221.1 |
KBA | 0,50 | 125 |
ggf. bei ungetypten Fahrzeugen zusätzlich | 15,30 | 221 Satz 3 |
ggf. Wunschkennzeichen | 10,20 | 221 Satz 3 |
ggf. Internetreservierung eines Kennzeichens | 2,60 | 230 |
Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II:
Geschäftsmerkmale | Gebühren € | Tarifstelle GebOSt |
---|---|---|
Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens | 26,30 | 221.1 |
Zulassungsbescheinigung Teil II | 3,60 | 123 |
Umwandlung der Dokumente in EU-Recht | 5,10 | 221 Satz 4 |
ggf. bei ungetypten Fahrzeugen zusätzlich | 15,30 | 221 Satz 3 |
ggf. Wunschkennzeichen | 10,20 | 221 Satz 3 |
ggf. Internetreservierung eines Kennzeichens | 2,60 | 230 |
Bei Halterwechsel (ohne Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II)
Geschäftsmerkmale | Gebühren € | Tarifstelle GebOSt |
---|---|---|
Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens | 26,30 | 221.1 |
KBA (Halterwechsel) | 2,60 | 124 |
ggf. bei ungetypten Fahrzeugen zusätzlich | 15,30 | 221 Satz 3 |
ggf. Wunschkennzeichen | 10,20 | 221 Satz 3 |
ggf. Internetreservierung eines Kennzeichens | 2,60 | 230 |